Bethel Wissen

 

 

No. 01 _ Ethik konkret (2015)

 

» Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie finden hier die erste Ausgabe des Magazins „bethel > wissen“. Diese Fachthemenreihe der Stiftungen Sarepta / Nazareth soll in Zukunft zwei Mal jährlich in einer Online- und einer Printversion erscheinen.

Die Stiftungen Sarepta und Nazareth leisten wertvolle Beiträge zur Bildung, inhaltlichen Entwicklung und diakonischen Identität der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Arbeitsbereiche vernetzen sich zunehmend. Das stärkt unsere Kompetenzen, unsere Zusammenarbeit und unsere Entwicklung. Mit diesem Magazin möchten wir einen Beitrag zur weiteren Vernetzung in den vBS Bethel leisten, indem wir Wissen und Erfahrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu spezifischen Themen bündeln.

» Wir betreiben Ethik nicht,
    um zu wissen, was gutes Handeln ist,
    sondern um gut zu handeln. «
   
Aristoteles

In dieser ersten Ausgabe steht das Thema „Ethik“ im Mittelpunkt. Ethische Fragestellungen begegnen uns in allen Arbeitsfeldern und Unternehmens-
bereichen, dienstlich und privat, am Lebensanfang, mitten im Leben und immer häufiger am Lebensende. Allem ethischen Fragen gemeinsam ist: der Mensch in seiner Individualität steht im Mittelpunkt. Aber: Was ist eigentlich Ethik? Was bedeutet „klinische Ethik“? Welche Rolle spielt Ethik in der Hospizarbeit? Was hat Ethik mit Theologie und Diakonie zu tun? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ganz unterschiedlichen Funktionen und aus unterschiedlichen Bereichen berichten in diesem Magazin von ihren Erfahrungen und Erkenntnissen, von Haltung, Orientierung und Transparenz.

Ich wünsche Ihnen viel Freude und Interesse beim Lesen.

Ihr Pastor Ulrich Pohl

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Inhalt dieser Ausgabe:

 

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth
Bethelweg 8
33617 Bielefeld

Telefon: 0521 144-4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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